Nutzungsbedingungen

für die Zusatzalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Seesen per aPager Pro-App:

1. Allgemeines

1.1. Zustimmung zur Teilnahme: Durch die Nutzung meines persönlichen Mobiltelefons bestätige ich meine Teilnahme an der Zusatzalarmierung per Pushnachricht der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Seesen.

1.2. Kein Anspruch und Garantie: Ich erkenne an, dass kein Anspruch auf die Einrichtung der Zusatzalarmierung sowie den Erhalt aller verfügbaren Alarme/Alarmdaten besteht. Eine Garantie für die Zustellung des Alarms an die aPager Pro-App kann nicht gewährleistet werden.

1.3. Anerkennung regulärer Alarmierungsarten: Mir ist bekannt, dass die einzig gültige und reguläre Alarmierungsart innerhalb der Feuerwehren der Stadt Seesen die vorhandenen Sirenen und Funkmeldeempfänger sind. Ich werde daher auch ohne Zustellung eines Alarms an meine aPager Pro-App bei einem Sirenen- bzw. Funkmeldealarm das Feuerwehrhaus aufsuchen. Ausnahmen gelten nur für bekannte Zeiträume für Probealarme von Sirenen- und Funkmeldeempfängern.

2. Nutzerkreis

2.1. Berechtigte Nutzer: Die Zusatzalarmierung ist ausschließlich den aktiven Feuerwehrdienstleistenden der Feuerwehren der Stadt Seesen vorbehalten, die auch am Einsatzdienst teilnehmen dürfen.

2.2. Zugriff für Nicht-Einsatzdienstberechtigte: Alle aktiven Feuerwehrdienstleistenden der Feuerwehren der Stadt Seesen, die noch nicht am Einsatzdienst teilnehmen dürfen, erhalten Zugriff auf den Kalender der aPager Pro-App.

2.3. Zuordnung von Bürgermeister und Verantwortliche der Stadt Seesen : Der Bürgermeister sowie Verantwortliche der Stadt Seesen werden dem Nutzerkreis zugeordnet, da sie den Feuerwehren als Dienstherr vorstehen. Dies ermöglicht ihnen, über das Einsatzgeschehen informiert zu sein und sich ggf. vor Ort ein Bild zu machen.

3. Alarmdaten

3.1. Nutzung für Dienstgebrauch: Die empfangenen Daten sind ausschließlich für den dienstlichen Gebrauch bestimmt und dürfen Dritten weder zugänglich gemacht noch in anderer Form zur Verfügung gestellt werden. Dritte sind alle Personen, die nicht dem unter Punkt 2 genannten Nutzerkreis entsprechen.

3.2. Automatische Löschung von Alarmen: Erhaltene Alarme werden systemseitig nach einer voreingestellten Zeit oder beim Abschluss des Einsatzes durch die Leitstelle automatisch gelöscht.

3.3. Verlust von Endgeräten: Der Verlust eines Endgerätes, auf dem die Zusatzalarmierung eingerichtet ist, ist unverzüglich dem zuständigen Administrator mitzuteilen.

3.4. Verstoß gegen Nutzungsbedingungen: Auf einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen folgt der sofortige Ausschluss von der Zusatzalarmierung für die betreffende Person.

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